Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute den Mietendeckel für Berlin gekippt, der seit Anfang 2020 in Kraft war und von der Rot-Rot-Grünen Landesregierung beschlossen worden war. Geklagt gegen diese Entscheidung hatten die CDU und FDP. In der Begründung des Urteils hieß es, dass Berlin als Land keine Befugnis für solche Gesetzeseingriffe hätte, da das Mietrecht Sache des Bundes sei.
Unabhängig von einer juristischen Bewertung, die wir nicht vornehmen können, wollen wir festhalten, wie untragbar diese Entscheidung ist – nicht zuletzt wegen der ohnehin existenzbedrohenden Corona-Situation. Für uns zeigt sich auch einmal mehr, dass konkrete Verbesserungen für die lohnabhängige Klasse zwar kurzfristig auch auf parlamentarischem Wege errungen werden können, ohne eine kämpferische und gut organisierte Massenbewegung jedoch schnell wieder abgebaut werden. Unsere Solidarität gilt in erster Linie den Menschen, deren Lebensgrundlage durch nun möglicherweise anstehende Rückzahlungen bedroht ist und unsere Verachtung dem gesamten privatwirtschaftlichen Immobiliensektor.
Zwar sind Volksbegehren wie die “Deutsche Wohnen enteignen!”-Kampagne oder parlamentarische Bemühungen um einen bundesweiten Mietendeckel oder zumindest eine Eingrenzung von Immobilienspekulation angemessene Mittel, um die dringlichsten Nöte abzumildern, allerdings wird eine dauerhafte und nachhaltige Lösung der Problematiken nur möglich, wenn das Privateigentum von Wohnraum angetastet wird. Deshalb fordern wir die Kollektivierung von Wohnraum und Überführung in den gemeinschaftlichen Besitz der Menschen, die ihn nutzen!
Deshalb: Organisiert euch und legt euch mit euren Vermieter*innen an! Die Häuser denen, die drin wohnen!